Die NIS-2 Richtlinie und wie sie Ihr Unternehmen betrifft.

Die NIS-2 Richtlinie ist laut EU bis zum Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Das heißt, dass die deutsche Regierung mehr Pflichten für Unternehmen in Bezug auf Cybersicherheit einführt. Diese bedeuten zwar mehr Aufwand aber auch viele Möglichkeiten.

consult.IN unterstützt Sie dabei sich auf diese Änderungen vorzubereiten. Sie können sich dafür unten unser Whitepaper zu der Thematik NIS-2 herunterladen. Sollten Sie zudem individuellen Gesprächsbedarf zu diesem oder einem anderem Thema haben, können Sie uns zudem über das Formular unten kontaktieren.

Wer ist bertoffen?

Neben diesen Kriterien nimmt die NIS-2 bestimmte Sektoren insbesondere in den Fokus. Diese Sektoren sind unten gelistet. 

 

  • Ernergie

  • Banking

  • Verkehr

  • Finanzmärkte

  • Gesundheit

  • Trinkwasser

  • Abwasser

  • Digitale Infrastruktur

  • IKT-Service-Management

  • Öffentliche Verwaltung

  • Weltraum

  • Post- und Kurierdienste

  • Chemie

  • Produktion

  • Forschungseinrichtungen

  • Abfallentsorgung

  • Lebensmittel

  • Digitale Dienste


    Wie können wir Ihnen helfen?

    consult.IN bietet IT-Expertise in verschiedensten Bereichen. Unsere Digital & IT Solutions umfassen drei Hauptfelder, die alle in ihrer eigenen Weise bei der erfolgreichen Umsetzung der NIS-2 helfen können.


    Haben Sie noch Fragen?

    Wenn Sie mehr erfahren wollen, können Sie uns über das Formular unten oder per E-Mail kontaktieren. Wenn Sie direkt einen Call buchen wollen, geht dies über die linke Ansicht.
    Sie werden dann schnellstmöglich mit einem unserer Cybersicherheitsexperten in Verbindung gebracht.

    Unser Standort

    brigk – Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH
    Schloßlände 26
    85049 Ingolstadt

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    moritz.langer@consultin.net

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    Ihr Ansprechpartner: Moritz Langer - B.Sc Cybersicherheit