Digitale Barrierefreiheit 2025: Alles Wichtige im Überblick

Entdecken Sie, wie das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 Ihr digitales Angebot betrifft und welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen sollten, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Warum jetzt digitale Barrierefreiheit?

  • 28 Juni 2025Gesetzliche Pflicht

    Ab diesem Zeitpunkt müssen digitale Angebote nach dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) barrierefrei sein.
  • Ab dem 28 Juni 2025Breite Anwendung

    Die Änderungen betreffen eine breite Menge an Anwendungen und Produkten, von Onlineshops und Webseiten, über Apps bis hin zu E-Books.
  • LangfristigMehr Reichweite

    Während kurzfristig das Erfüllen der Anforderungen und damit das Vermeiden von Strafen im Vordergrund steht, kann digitale Barrierefreiheit langfristig als Key für mehr Reichweite und bessere Nutzererfahrung angesehen werden.

Die rechtliche Grundlage der digitalen Barrierefreiheit:

Wer ist betroffen?

Dieses Jahr tritt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ein neues Gesetz in Kraft, das digitale Angebote von Unternehmen verbindlich barrierefrei macht. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Kontext zum Beispiel, dass digitale Angebote von allen Menschen – auch mit Behinderungen – uneingeschränkt genutzt werden können. Dies umfasst etwa Websites und Apps, die für Sehbehinderte per Screenreader zugänglich oder komplett ohne Maus bedienbar sind.  

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Endkundenangebote (Websites, Apps, Online-Shops u. Ä.), die sich an Verbraucher richten, den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen genügen. Das gilt branchenübergreifend für den gesamten elektronischen B2C-Geschäftsverkehr. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Strafen: Bußgelder von bis zu 100.000 € sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Verbandsklagen sind vorgesehen. 

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) heißt das: Der Handlungsbedarf ist jetzt akut, denn in praktisch jedem Online-Shop oder jeder Kunden-App lauern Barrieren, wenn man sie nicht identifiziert und beseitigt. Gleichzeitig besteht die Chance, neue Kunden zu gewinnen und die Nutzerzufriedenheit spürbar zu erhöhen. Barrierefreiheit bedeutet schließlich nicht nur ein Pflichtprogramm, sondern kann ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Ob Ihr Unternehmen und Ihre Produkte betroffen sind und was Sie jetzt tun müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Unternehmer

KMUs

Großunternehmen

(Insbesondere) E-Commerce

Was ist zu tun? Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt vor, dass elektronischer Geschäftsverkehr – insbesondere Online-Shops und Verbraucher-Apps – ab Juni 2025 barrierefrei sein muss. Das gilt branchenübergreifend für den gesamten B2C-Geschäftsverkehr. Verstöße werden mit Strafen geahndet (Bußgelder von bis zu 100.000 € sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Verbandsklagen). 

Darüber hinaus verlangt das Gesetz formal eine Barrierefreiheitserklärung (auch „Accessibility Statement“ genannt). In dieser müssen Unternehmen öffentlich darlegen, inwieweit ihre digitalen Angebote den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Die Erklärung soll für Nutzer leicht zugänglich sein. 

Für KMU gilt: Bereits zum Stichtag 28. Juni 2025 müssen bestehende Websites, Shops oder Apps die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen – Ausnahmen für Kleinstunternehmen entbinden nicht von der Pflicht, betroffene Produkte barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sollten also frühzeitig prüfen, ob sie unter das BFSG fallen, um rechtzeitig nachzurüsten. 

Warum man Barrierefreiheit nicht unterschätzen sollte

Barrierefreie Angebote erschließen eine größere Zielgruppe. In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen – dazu kommen viele Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen. Wer sich dieser potenziellen Kundschaft verschließt, verzichtet direkt auf einen Teil seines Marktes. 

Aus unternehmerischer Sicht sprechen weitere Vorteile dafür, frühzeitig das eigene Angebot barrierefrei zu gestalten: 

Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern eröffnet KMU handfeste wirtschaftliche Chancen. Es spricht neue Kunden an, verbessert die Nutzererfahrung für alle und stärkt das eigene Image. Mehr zu den technischen Anforderungen, in Form einer Checklist, finden sie über den folgenden Button:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine Herausforderung. Klein und Mittelständische Unternehmen sollten die Zeit jetzt nutzen, um ihre digitalen Angebote anzupassen. Wer rechtzeitig handelt, minimiert rechtliche Risiken und kann Barrierefreiheit als Investition nutzen.

Zugleich erschließt sich ein größerer Kundenkreis, und alle Nutzer erleben Ihre Website benutzerfreundlicher. Barrierefreiheit macht Online-Auftritte robuster und langfristig wettbewerbsfähiger. Zusammengefasst profitiert ein Unternehmen nicht nur von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern es bieten sich auch wirtschaftliche Vorteile: neue Kundengruppen, bessere Nutzerfreundlichkeit und eine stärkere Marktposition. 

Unternehmen können Barrierefreiheit also als frühen Vorsprung betrachten: Wer jetzt seine Website, App oder seinen Shop umfassend barrierefrei gestaltet, setzt auf Zukunftssicherheit. Also: Jetzt handeln und digitale Barrierefreiheit umsetzen! Der Aufwand lohnt sich, rechtlich wie wirtschaftlich, denn digitale Inklusion wird künftig zum Standard, von dem am Ende alle profitieren.

Von der Theorie zur Umsetzung:


Sichern Sie sich jetzt Ihren Wettbewerbsvorteil durch barrierefreie digitale Angebote. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, neue Zielgruppen zu erschließen und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.


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